weltweit neu, nicht vorveröffentlicht
…stellen Sie sich Ihre technische Idee als schwarze Lore vor, die wir als black box zutage fördern und für Ihr Unternehmen schützen lassen, ohne dass Sie zu viel von Ihrem Know How preisgeben müssen…
Patente sind strategische Schutzrechte par excellence, unabhängig davon ob defensiv oder offensiv eingesetzt; das Monopol wird auch dann verliehen und über 20 Jahre aufrecht erhalten, wenn alleiniger Zweck des Patentes ein Sperrschutzrecht sein soll, also ein Marktsegment freizuhalten und Wettbewerber zu blockieren. Im Gegensatz zur Marke besteht kein Benutzungszwang – Patente werden auch erteilt, ohne dass Absichten für eine wirtschaftliche Verwertung vorliegen müssen – als Gegenleistung wird die Veröffentlichung der technischen Idee gefordert, nach spätestens 18 Monaten ab Hinterlegung der Anmeldung.
Seit JUNI 2023 – das Einheitspatent für ganz Europa ist da!
Galt für nationale Patente in Kombination mit dem klassischen europäischen Bündelpatent ein s.g. Doppelpatentierungsverbot, ist dieses nun für europäische Patente mit einheitlicher Wirdkung für ganz Europa aufgehoben. Für den Anmelder bedeutet dies: Sowohl die nationale dt. Patentanmeldung als auch die europ. Patentanmeldung können in Kombination miteinander nicht nur in der Phase bis zum erteilten Patent sondern auch danach eine gute strategische Basis in Verbindung mit hoher Rechtssicherheit u. variablen Durchsetzungsmöglichkeiten liefern, bei einem im Vergleich zur bisherigen Schutzwirkung sehr interessanten Kostenansatz. Empfehlung: Melden Sie unbedingt in beiden Jurisdiktionen Patentschutz an!
Hohe Investitionen für vermeintlich patente Papiertiger?
Speziell als kleineres Unternehmen oder Einzelerfinder im Rahmen einer Unternehmensgründung mag Patentschutz bereits aus Kostengründen als Luxusproblem erscheinen. Falsch! Sei es eine knapp formulierte, nur defensive Patentveröffentlichung auf wenigen Seiten, sei es eine fundiert (Aufwand größer 10-15h) ausgearbeitete Patentanmeldung für eine spezifizierte Anmelde-/Länderstrategie mit frühzeitiger Suche nach Lizenznehmern oder flexiblen Verwertungsmöglichkeiten Ihrer Erfindung – die Anmeldung von technischen Schutzrechten stellt Ihr Unternehmen von Anfang an auf ein solide(re)s Fundament, wenn Sie im Zusammenhang mit technischen Produkten und/oder technischen Arbeitsverfahren tätig sind. Die Ausarbeitung der Patentanmeldung und die darauffolgende amtsseitige patentrechtliche Prüfung ist als Investition in Forschung und Entwicklung anzusehen, als eine Investition in Rechtssicherheit u. potentiellen wirtschaftlichen Nutzen, die sogar unabhängig vom Ausgang des Prüfungsverfahrens als solche (sinnvolle Investition) bezeichnet werden kann. Während der Phase der amtsseitigen substantiellen Prüfung Ihrer Erfindung können Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Patentanwalt den Stand der Technik detailliert sichten und dabei herausarbeiten, in welchen Stoßrichtungen die eigene Entwicklung ggf. vorangetrieben werden sollte (insbesondere um dafür ein starkes Patent mit einem sehr interessanten Schutzbereich zu erhalten), und in welchen Technikbereichen wohl noch ein Marktpotential schlummern könnte.
Definition des „Gegenstandes“ Ihrer technischen Erfindung
Durch Patente können diverse Aspekte einer technischen Erfindung geschützt werden: Verwendungsarten, bestimmte vorrichtungstechnische Aspekte, Arbeitsmethoden, Zweckbestimmungen, usw. Basierend auf einer möglichst belastbaren Vor-Recherche sollte Ihre technische Erfindung in Kooperation mit einem Patentanwalt so fokussiert formuliert werden, dass Sie im darauffolgenden Prüfungsverfahren möglichst leichtes Spiel haben, den Patentprüfer zu überzeugen. Und das ganze möglichst basierend auf breitem Schutzumfang für Ihre Idee. Ein wenig Gespür ist dabei erforderlich, um einerseits genug zu offenbaren, damit ein Patent erteilt wird, andereseits aber nur soviel zu veröffentlichen, wie unbedingt nötig.
Grenzen der Sprache – Grenzen der Schutzwirkung
In seinem Werk „Tractatus logico-philosophicus“ stellt Ludwig Wittgenstein fest, dass die Sprache immer auch eine gedankliche Grenze definiert – Ausdruck als Gedankenhorizont. Auch in diesem Sinne wird die Frage durchleuchtet, welcher Schutzbereich Ihrem Patent zukommt, und auch vor diesem Hintergrund arbeitet ein Patentanwalt: Er/sie versucht, ein geeignetes Vokabular für Ihre Erfindung zu ersinnen und derart in Worte zu fassen, dass möglichst ein breiter Schutzbereich durch die Patentschrift definiert wird; die Grenzen der Sprache werden dabei in beiden Richtungen ausgelotet, je nach Sach-/Sinnzusammenhang: enger Begriffsinhalt, oder maximal breiter Begriffsinhalt.
First to invent…first to file…first to grant…first into market
Von der Invention bis hin zur erfolgreichen Markteinführung ist es ein langer Weg, auf dem der ein oder andere Fallstrick zu überwinden ist; in Hinblick darauf, dass für eine Patenterteilung einige Jahre Zeit für ein Patentprüfungsverfahren einzuplanen sind (statistisch gesehen absolut nicht selten mindestens vier Jahre…), hängt der Erfolg eines Markteintritts auch davon ab, wann Sie Ihre Invention zum Patent anmelden, und wie lange es dauert, bis Sie sich mit einem rechtssicher erteilten Patent schmücken dürfen – für diese für den mittel- bis langfristigen Erfolg sensible und besonders wichtige Phase sollten Sie mit einer Patentanwaltskanzlei zusammenarbeiten, welche auch Verwertungs- und Lizenzierungsfragen zur rechten Zeit mit Ihnen thematisiert.
RevierIP: weit überdurchschnittliche Erfolgsquote
Patentanmeldungen, welche über die Kanzlei RevierIP eingereicht werden, weisen eine weit überdurchschnittliche Erfolgsquote hinsichtlich Patenterteilung auf. Eine getätigte Investition für eine Patentanmeldung zahlt sich dann aus, wenn die Patentanmeldung auch möglichst zeitnah zum Patent erteilt wird – fragen Sie nach unserer internen Statistik, die überdurchschnittlich gut ist, sei es hinsichtlich Zeitrahmen bis Patenterteilung, sei es hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass Ihrer Erfindung ausreichende Erfindungshöhe durch das Patentamt zugestanden wird.
Fachgebiete
Dr.-Ing. Lukas Tanner ist Maschinenbauingenieur mit Abschlüssen der TU München und der EC Paris. Expertise besteht einerseits hinsichtlich mechanischer Anordnungen oder dem Schutz von verfahrenstechnischen Anlagen, andererseits z.B. hinsichtlich medizintechnischer Gegenstände oder Randgebieten zur Elektrotechnik. Erfahrung sammelt ein Patentanwalt nicht zuletzt mit dem jeweiligen Mandat und der Menge an auf einem technischen Gebiet betreuten Erfindungen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein Patentanwalt sich neu mit Ihrer Erfindung befassen muss, denn ansonsten wäre wohl anzunehmen, dass bereits ein anderer Mandant derselben Technologiebranche betreut würde (was einen Interessenskonflikt generieren könnte). Ob Ihre Erfindung gut von Revier IP betreut werden kann, sollte in einem tel. o. pers. Einzelgespräch herausgefunden werden (besser in einem Gespräch als via E-Mail).
Länderstrategie
Kosten für Patentschutz entstehen erwartungsgemäß je Territorium/Land. Nach spätestens einem Jahr muss sbschließend eine Länderauswahl getroffen werden, womit auch entsprechende Kosten anfallen. Einzige Möglichkeit, diese Frist auf ca. 30 Monate hinauszuzögern, ist eine s.g. internationale PCT-Anmeldung, welche jedoch auch etwas höhere Amtskosten mit sich bringt (ca. 3TEur). Es gibt jedoch diverse Situationen (je nach Umfang des gewünschten territorialen Schutzes), in welchen heute 3TEur (und erst 1.5Jahre später weitere Länderkosten) weniger bitter sind als heute die Länderauswahl abschließend treffen zu müssen (ggf. vor unsicherer Entscheidungsgrundlage hinsichtlich Patentfähigkeit). Die PCT-Anmeldung ermöglicht Ihnen, Ihr Territorium/Revier, in welchem Sie sich patentrechtlich absichern möchten, abschließend erst zu einem späteren Zeitpunkt definieren zu müssen. Die für Ihr Unternehmen empfehlenswerte Strategie muss jedoch individuell in Abhängigkeit der aktuellen Situation und einer mittelfristigen Zukunftsprognose erarbeitet werden.
Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung
Ab vsl. April 2023 tritt die Einheitspatentgerichtsbarkeit in Kraft (s.g. Unified Patent Court UPC); europäische Patentanmeldungen können dann wahlweise wie bisher in einzelne nationale Patente zerfallen, oder aber als zentrales Einheitspatent mit gesamteuropäischer Wirkung (bzw. Wirkung in den teilnehmenden Ländern) validiert werden, wobei nur noch letztere Variante auf absehbare Zeit zugänglich sein wird; der Patentanmelder hat diesbezüglich, bzw. bzgl. der Frage ob das Schutzrecht national oder zentral bei einem potentiellen Patentstreit durchgesetzt werden soll, in einer mehrjährigen Übergangsphase ein Wahlrecht, welches bereits ab Frühjahr 2023 geltend gemacht werden kann, insb. über den s.g. OPT OUT-Antrag, über welchen Sie sich die Möglichkeit bewahren, selbst zu entscheiden, ob Sie Ihr Patent national oder zentral durchsetzen möchten. Eine diesbezügliche Entscheidung hängt stark vom Patent- und Länderportfolio Ihres Unternehmens sowie den mit dem jeweiligen Schutzrecht verfolgten Zwecken und auch von der momentanen o. zu erwartenden Wettbewerbssituation ab; bitte treffen Sie diese Entscheidung nur nach beratender Rücksprache mit Ihrem Patentanwalt.
Zeit- und Kostenrahmen
Eine Patenterteilung erfordert Geduld – günstigstenfalls kann es binnen 1-1.5 Jahren zu einer Erteilung kommen, rechnen Sie aber lieber mit 2.5-4 Jahren. Ab Anmelde- oder Veröffentlichungstag können Sie jedoch bereits Rechte aus Ihrer Patentanmeldung herleiten. Falls Sie kurzfristig Schutz benötigen, empfiehlt sich eine parallele Gebrauchsmusteranmeldung.
Die Ausarbeitung einer Patentanmeldung kann erfahrungsgemäß nicht unter einem Kostenrahmen von 1.5TEur erfolgen. Je Land sollten Sie, nach erfolgter Anmeldung, sicherheitshalber mit mindestens 1.5-2TEur bis zur Patenterteilung kalkulieren. Ausnahmen bestätigen die Regel: Falls der Patentprüfer Ihre Erfindung „durchwinken“ sollte, kann es kostengünstiger werden. Falls Ihr Unternehmen sich in Gründung befindet und eher erst in 1-2 Jahren größer investieren möchte/kann, gibt es Möglichkeiten, die Fälligkeit bzw. Zahlungsfrist von (Amts-)Kosten hinauszuzögern.
„petits patents“ – der kostengünstige Einstieg insb. für Erstanmeldungen
Sie favorisieren eine zeitlich und kostentechnisch schlanke Herangehensweise? Insbesondere für Ersterfinder und Einzelerfinder bietet die Kanzlei RevierIP, insb. Lukas Tanner in Bochum, auch eine kosteneffiziente bzw. kostenoptimierte Anmeldestrategie an, die im Einzelfall möglicherweise sogar unter dem vierstelligen Honorarbereich bleiben kann, je nach Komplexität der Erfindung; üblicherweise redet man dann von einer schlanken Gebrauchsmusteranmeldung, niedergeschrieben auf wenigen Seiten; durch eine schnelle Anmeldung schon nach wenigen Tagen nach der ersten Durchsprache Ihrer Erfindung, sei es als Gebrauchsmuster (Rechercheantrag 250Eur Amtskosten) oder als Patent (Prüfungsantrag 350Eur Amtskosten), ggf. basierend auf nur einigen wenigen Seiten Erfindungsbeschreibung, wird Ihre Erfindung so schnell wie möglich mit einem Anmeldetag/Zeitrang priorisiert durch das Amt gesichert, so dass Sie unmittelbar darauf mit der Weiterentwicklung und ggf. auch Verwertung Ihrer Erfindung beginnen können, ggf. in Kooperation mit Projektpartnern, ohne dass ein hohes Risiko besteht, dass Ihr Geistiges Eigentum widerrechtlich entnommen wird. Ihnen bleibt nach erfolgter Anmeldung zumindest einmal ein Jahr Zeit, über das weitere Schicksal Ihrer Erfindung nachzusinnen bzw. zu entscheiden, ob Sie Nachanmeldungen lancieren möchten (für Deutschland und/oder international). Kommen Sie gern auch zunächst unverbindlich auf die Kanzlei zu; möglicherweise kann eine erste Einschätzung zur Schutzfähigkeit Ihrer Erfindung auch bereits im Rahmen eines 1-2stündigen „precheck“ zu einem Kostendeckel von z.B. 250Eur abgegeben werden, wobei dieser Aufwand auf eine etwaige spätere Ausarbeitung einer Patent-/Gebrauchsmusteranmeldung angerechnet werden kann. Als warnender Hinweis kann zu dieser Anmeldestrategie jedoch auch angemerkt werden, dass Sie zumindest langfristig vsl. nicht glücklich mit Ihren Schutzrechten werden, wenn Sie dafür jeweils nur ein Budget im nur dreistelligen Bereich aufwänden…d.h., bei einer derart schlanken Erstanmeldung wäre spätestens nach 8-10 Monaten Nachbesserung erforderlich, um zu einem rechtssicheren Schutzrecht gelangen zu können (also wenn es nicht nur um defensive Veröffentlichung zur Schaffung von Stand der Technik geht); um den Kostenaspekt insb. mit Bezug zur Zeitschiene über die auf die Hinterlegung einer Erstanmeldung 2-3 folgenden Jahre ausführlicher zu disktuieren, wird um tel. Kontaktaufnahme gebeten.
Wirtschaftliche Verwertung Ihres Geistigen Eigentums
In nicht seltenen wettbewerbsrechtlichen bzw. unternehmerischen Situationen werden Schutzrechts-Anmeldungen unausweichlich, oder die Schutzrechts-Anmeldungen werden nicht zuletzt sicherheitshalber aus Vorsichtsgründen hinterlegt. Damit sind jedoch Folgekosten verbunden, speziell bei Patenten auch recht zeitnah bereits nach knapp einem Jahr, insbesondere aufgrund von im Prüfungsverfahren erforderlichem Beratungsaufwand, Jahresgebühren, und/oder zeitkritischer Schutzausdehnung auf weitere Länder. In nicht seltenen Fällen übersteigen die Folgekosten spätestens nach einigen Jahren die Zahlungsbereitschaft des Schutzrechts-Inhabers, zumindest dann, wenn ein (monetärer, finanzieller) Nutzen des Schutzrechts auf den ersten Blick nicht erkennbar wird, beispielsweise wenn ein Patentamt eine Patenterteilung erst nach einigen Jahren in Aussicht stellt.
Sofern Ihr Unternehmen jedenfalls auch an einem wirtschaftlichen Nutzen der Schutzrechte interessiert ist oder die Schutzrechte nur bei monetären Rückflüssen aufrechterhalten kann bzw. möchte, so können diesbezügliche Dienstleistungen (insb. Suche nach Lizenznehmern, Ausarbeitung von Vertragswerken für die Nutzung der Schutzrechte) jeweils möglichst zeitnah nach Anmeldung des Schutzrechts in Auftrag gegeben werden. Vorteilhaft dabei ist es, wenn die Berater bereits Kenntnisse über den Werdegang der Erfindung, über die strategischen Überlegungen bei der Ausarbeitung des Schutzrechts (ggf. zumindest teilweise Sperrwirkung gegenüber einzelner Wettbewerber o. Branchen), über den Markt bzw. die Branche und/oder über den Stand der Technik haben. Dies erleichtert nicht zuletzt die Platzierung von Dienstleistungen für wirtschaftliche Verwertung in den entsprechend gewünschten Kontext.
Die Kanzlei RevierIP hilft Ihnen beispielsweise, die Möglichkeiten auszuschöpfen, die seitens der Patent- und Markenämter angeboten werden, um Ihre Lizenz- bzw. Veräußerungsbereitschaft zu signalisieren. Die Kanzlei RevierIP unterstützt Sie auch gern bei der Suche nach entsprechenden Dienstleistungsgebern für eine aktive Suche nach Verwertungsmöglichkeiten am Markt. Bei diesbezüglichem Unterstützungsbedarf kommen Sie bitte auf die Kanzlei zu; insbesondere auch bei der Vermittlung von entsprechend spezialisierten Dienstleistern kann Unterstützung angeboten werden.