Patente – Marken – Designs
drei Säulen geistigen Eigentums
Neben gesetzlich (per se) entstehendem urheberrechtlichem Schutz und Ansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht (UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) haben Sie die Möglichkeit, drei Kategorien von Gewerblichen Schutzrechten anzumelden und dadurch Ihre Rechtsposition aktiv zu festigen, um Ihrem Unternehmen beim Agieren im Wettbewerb deutlich mehr Rechtssicherheit zu verleihen. Die drei Kategorien können sich zwar etwas überlappen (Patente u. Designs ggf. zusammen taggleich anmelden), sind jedoch ganz unterschiedlicher Natur:
- technische Ideen schützen lassen durch Patente oder Gebrauchsmuster, für bis zu 20 Jahre (max. Schutzdauer);
- Ihren Produkten/Dienstleistungen durch Marken einen Herkunftshinweis und ein Qualitätsversprechen einverleiben, bei Bedarf „lebenslänglich“ (keine Beschränkung der Laufzeit);
- Produkte durch Design für den Endverbraucher differenzierbar machen, auch ohne technische Unterschiede, für bis zu 25 Jahre (max. Schutzdauer);
Für Details zu diesen drei Schutzrechten sei auf die entsprechenden Unterseiten „Patente“, „Marken“, „Designs“ verwiesen. Die Kanzlei RevierIP unterstützt sowohl bei der Erlangung (prosecution) als auch bei der Durchsetzung (litigation) jeder dieser Schutzrechtskategorien, sei es in Deutschland, sei es für ganz Europa oder auch international in weiteren Ländern. Wichtig ist, dass für jede Schutzrechtskategorie das Bestimmtheitsgebot gilt: Ihre Idee muss sehr konkret beschrieben werden, um geschützt werden zu können, so dass im Gegensatz zu urheberrechtlich schützbaren Werken eine klare Abgrenzung vom Stand der Technik bzw. vom Formenschatz und von aktiven älteren (Marken-)Rechten erforderlich ist. Eine Patentanwaltskanzlei hilft Ihnen insb. bei dieser Abgrenzung und Definition Ihres schützbaren Geistigen Eigentums und somit bei der differenzierbaren Positionierung Ihres Unternehmens.
Individuelle Dienstleistungen
Im Gewerblichen Rechtsschutz gibt es nur einige wenige Standard-Dienstleistungen, nicht zuletzt deshalb, weil jedes Schutzrecht einen individuellen Zweck verfolgen kann: soll es ein Sperrschutzrecht sein, soll es ausschließlich durch den Inhaber verwertet werden, soll es lizenziert werden, steht ein (einziges?) reales Produkt dahinter? Auch der (vergleichsweise überschaubare) Vorgang einer Markenanmeldung kann nicht mit demjenigen einer anderen Markenanmeldung verglichen werden, insb. da die jeweilige Anmeldung zweckgerichtet hinterlegt werden sollte und in den meisten Fällen eine bestimmte Funktion innerhalb eines bereits bestehenden Markenportfolios haben soll. Eine abschließende Klassifizierung patentanwaltlicher Dienstleistungen wäre in der Tat sehr schwierig. Daher sei an dieser Stelle auch auf die Unterseite „Rechtsgebiete“ verwiesen. Insofern möchte die Kanzlei RevierIP auch von Kostenpauschalen oder vermeintlichen Angeboten zu vordefinierten Leistungspaketen Abstand nehmen, vielmehr gilt der Grundsatz der aufwandsbezogenen Vergütung. Wünschen Sie eine Beratung und Unterstützung, gern auch mit Kostendeckel, so kommen Sie bitte zwecks individueller Vorgehensweise auf die Kanzlei zu.
Made in (West) Germany: Sei es im Zusammenhang mit einer eigenen Anmeldung, sei es im Rahmen eines Wettbewerbs-Screenings zum Ausloten Ihrer gewerblichen Handlungsmöglichkeiten – die Kanzlei Revier IP unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die Rechtssicherheit im wirtschaftlichen Wettbewerb zu erhöhen und neue Ideen wirtschaftlich verwertbar zu machen, ohne dass Sie dabei von Ihrem bisherigen Erfolgsrezept abweichen müssen – auf Patentdeutsch: es wird ein möglichst rechtssicherer Weg von der Invention bis hin zur marktreifen Innovation dank rechtssicherer und im Schutzbereich breiter Schutzrechte aufgezeigt und eingeschlagen, beispielsweise auch im Rahmen von Lizenz- oder Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen.
Um den für die aktuelle Wettbewerbs-Situation Ihres Unternehmens optimalen Beratungsumfang definieren zu können, kommen Sie bitte mit einer möglichst konkreten Anfrage zu wenigstens einer der drei genannten Schutzrechtskategorien auf die Kanzlei Revier IP zu – bei einer Ausarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen durch RevierIP können Sie darauf vertrauen, dass Ihr Geistiges Eigentum durch Schutzrechte „(hand) made in (West) Germany“ geschützt werden wird.
Wirtschaftliche Verwertung Ihres Geistigen Eigentums
Kosten für Gewerbliche Schutzrechte können auch nach erfolgter Anmeldung mit der Zeit stark ansteigen, insbesondere wenn es nicht um ein einzelnes Design- oder Markenschutzrecht geht, sondern um ein sehr internationales Markenportfolio oder um ein sehr breites Patentportfolio. Der Kostendruck steigt bei einem internationalen Patentportfolio spätestens ab dem fünften oder sechsten Jahr der Patentlaufzeit, wenn sich die Jahresgebühren für jedes Land tendenziell exponentiell jährlich erhöhen. Wird eine zunächst kostenoptimiert für Deutschland hinterlegte Patentanmeldung zum Patent erteilt und auch in diversen anderen Ländern angemeldet, können sich die Kosten im dritten, vierten, fünften…Jahr je nach Übersetzungskosten, Auslandsvertretungs-Kosten und Prüfungs- und Jahresgebühren in vielen Konstellationen durchaus auf einen sechsstelligen Betrag kumulieren, bei jährlichen Kosten von z.B. 5 bis 15TEur für die Aufrechterhaltung des internationalen Schutzes. Demnach besteht grundsätzlich auch bereits ab dem Tag der Erstanmeldung in vielen Fällen Interesse an einer wirtschaftlichen Verwertung der Schutzrechte, insbesondere durch Lizenzierung bzw. Lizenzvergabe.
Die Kanzlei RevierIP hilft dabei, von Anfang an die u.a. auch seitens der Patent- und Markenämter angebotenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ihre Lizenz- bzw. Veräußerungsbereitschaft zu signalisieren. Die Kanzlei RevierIP bzw. ein entsprechender Kooperationspartner (insb. PROLICE Verwertungsgesellschaft) unterstützt Sie auch gern bei der Suche nach entsprechenden Dienstleistungsgebern für eine aktive Suche nach Verwertungsmöglichkeiten am Markt u. berät Sie parallel dazu hinsichtlich der Optionen, welche Ihnen diesbezüglich amtsseitig bereitgestellt werden können. Auf Wunsch kann die Dienstleistung bis zur Geschäftsanbahnung ausgeweitet werden.
Bitte kommen Sie bei Bedarf auf die Kanzlei zu. Erfahrungsgemäß können Kosten eingespart werden, wenn die Beratung bzgl. wirtschaftlicher Verwertung möglichst eng im Zusammenhang mit der rechtlichen Beratung erfolgt und zeitlich früh aufeinander abgestimmt wird. Demnach sollte auch die Auswahl des entsprechenden Dienstleisters zu wirtschaftlichen Fragestellungen nicht willkürlich erfolgen.
Von der Invention zur Innovation
Der Innovationsprozess ist je nach Technologie, Dienstleistung und/oder Branche sehr verschieden, insbesondere auch was den erforderlichen Zeitrahmen bis zur Marktreife betrifft. Die optimale Herangehensweise vor dem Ziel, Ihre Invention auch zur Marktreife zu bringen, wird sich nur dann definieren lassen, wenn dabei auch der Kosten- und Zeitrahmen bzgl. der Erlangung und Verwertung von Gewerblichen Schutzrechten berücksichtigt wird. Eine Patentanwaltskanzlei kann Sie dabei unterstützen, die Risiken und Kosten und Entscheidungszeitpunkte, also die Weggabelungen auf dem Weg von der Invention bis zur Innovation, klarer zu erkennen und bewusster mit adäquater Ausrüstung (genug Proviant) einschlagen zu können. Neben der rein rechtlichen Beratung ist es sinnvoll, von Beginn an wirtschaftliche Aspekte mit im Blick zu haben; diesbezüglich kann z.B. auf die PROLICE Gesellschaft zur Be- und Verwertung von Geistigem Eigentum hingewiesen werden.
Wirtschaftlichkeit – Handlungsoptionen – Strategie
Gewerbliche Schutzrechte sollen unternehmerische Entscheidungen erleichtern können und unternehmerische Schritte auch erst ermöglichen oder zumindest rechtssicher untermauern. Vor diesem Hintergrund ist jedes Gewerbliche Schutzrecht ein Ergebnis von strategischen und wirtschaftlichen Überlegungen; beispielsweise muss bei Patentanmeldungen ein Kompromiss im Spannungsfeld zwischen defensiver Offenbarung, Kosteneffizienz, Rechtsbeständigkeit, Preisgabe von unternehmensinternem KnowHow und langfristiger Patentierungs-Strategie gefunden werden, so dass bereits der Zeitpunkt einer Patentanmeldung unter mehreren Aspekten gewählt werden muss. Damit Gewerbliche Schutzrechte weder zu finanzieller Last noch zu rechtlichen Risiken führen, sollten Sie unbedingt mit einer Patentanwaltskanzlei zusammenarbeiten, sobald es um die Erlangung von Gewerblichen Schutzrechten und/oder um die Frage des Rechtsbestands von Gewerblichen Schutzrechten Dritter geht.
RevierIP: Hohe Erfolgsquote, insb. bei Patent-/Markenanmeldung
Patente und Marken sind substantiell geprüfte Schutzrechte – ggf. müssen formelle und/oder substantielle Beanstandungen des Patent- und Markenamtes überwunden werden. Ein Erfolgshonorar gibt es jedoch nicht; Patentanwält*innen unterstützen Sie zunächst dabei, eine ädaquate Anmeldung zu hinterlegen, und kümmern sich in einem zweiten Schritt darum, Formalbeanstandungen zu überwinden und ggf. gegen substantielle Beanstandungen zu argumentieren, sprich: zu begründen, dass Ihre technische Invention neu und erfinderisch ist, bzw. dass Ihre Markenidee unterscheidungskräftig ist und im Schutzbereich nicht mit älteren (Marken-)Rechten überlappt. Die Kanzlei RevierIP blickt zufrieden auf eine recht gute Statistik bzgl. Eintragungs-/Erteilungserfolgsquote, und auch bzgl. Einspruchs- und Widerspruchsverfahren – denn ein Prüfungsverfahren ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn Dritte nicht o. nicht aussichtsreich gegen die Eintragung (Marke; Widerspruch) bzw. Erteilung (Patent; Einspruch) vorgehen können. Global bzw. europäisch gesehen wird gegen jede fünfte Marke widersprochen, und ein EP-Patent, gegen das Einspruch erhoben wird, überlebt das Einspruchsverfahren unbeschadet nur mit einer 1/3 -Wahrscheinlichkeit. Bei über die Kanzlei RevierIP angemeldeten Schutzrechten machen Sie einen besseren Schnitt, nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch kostentechnisch – Fragen Sie gern nach der aktuellen Statistik zu den von der Kanzlei RevierIP vertretenen Patenten, Marken oder Designschutzrechten.